Hausbau & Komplettsanierung
Bei einem Schadstoffverdacht beginnt die Sanierung mit der Klärung des Materials. Sprechen Sie uns zu Asbest-Handabbruch und Entsorgung sowie zum Umgang mit alter Mineralwolle an.
Vorhaben besprechen
Was wir für Sie tun
Verdächtige Materialien dürfen nicht auf Verdacht bearbeitet werden. Untersuchung, notwendige Sachkunde, Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls Anzeige oder Zulassung werden vor der Beauftragung für den konkreten Fall geklärt. TRGS 519 betrifft Asbest; TRGS 521 betrifft alte Mineralwolle.
Die Entsorgung wird anhand des festgestellten Materials organisiert. Die Illustration zeigt verpackte Bauabfälle und dient der thematischen Einordnung. Sie zeigt keinen tatsächlichen Asbestauftrag und belegt keine bestimmte Zulassung oder Ausführung.
Weitere Informationen: Informationsplattform Asbest der BAuA. Materialproben und Eingriffe nur fachkundig veranlassen.
Ihr nächstes Kapitel